Transferverbot des FC
Chelsea London von CAS gesenkt
06.12.2019
(mp) Der internationale Sportgerichtshof CAS hat das, seit Februar 2019
bestehende, Transferverbot des FC Chelsea London nach Einspruch des Vereins
aus London von zwei Transferperioden auf eine gesenkt. Die „Blues“ dürfen
also ab Januar wieder Spieler verpflichten und verkaufen. Zudem wurde die
von der FIFA verhängte Geldstrafe von 600.000,00 Schweizer Franken auf
300.000,00 Schweizer Franken halbiert.
Im Februar wurde der FC Chelsea London wegen 150 Regelverstössen mit 69
involvierten Nachwuchsspielern mit einem Transferbann über zwei
Transferperioden belegt. Die „Blues“ hatten dagegen Einspruch eingelegt, der
zunächst von der FIFA abgewiesen wurde. Nun haben die „Blues“ vom
Sportgerichtshof CAS doch noch ihr Recht bekommen und die Schuld wurde als
nicht so schwerwiegend eingestuft.mehr
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