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Transferverbot des FC Chelsea London von CAS gesenkt

06.12.2019 (mp) Der internationale Sportgerichtshof CAS hat das, seit Februar 2019 bestehende, Transferverbot des FC Chelsea London nach Einspruch des Vereins aus London von zwei Transferperioden auf eine gesenkt. Die „Blues“ dürfen also ab Januar wieder Spieler verpflichten und verkaufen. Zudem wurde die von der FIFA verhängte Geldstrafe von 600.000,00 Schweizer Franken auf 300.000,00 Schweizer Franken halbiert.

Im Februar wurde der FC Chelsea London wegen 150 Regelverstössen mit 69 involvierten Nachwuchsspielern mit einem Transferbann über zwei Transferperioden belegt. Die „Blues“ hatten dagegen Einspruch eingelegt, der zunächst von der FIFA abgewiesen wurde. Nun haben die „Blues“ vom Sportgerichtshof CAS doch noch ihr Recht bekommen und die Schuld wurde als nicht so schwerwiegend eingestuft.

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